Zurück 31 Jan 2021 · 2 min lesezeit
von Felicitas Eva Lindner

Menschen, die psychologische Unterstützung benötigen, brauchen diese meist schnell. Die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz in Deutschland sind jedoch lang, oft bis zu drei Monaten. In dieser Zeit können sich Symptome verschlimmern, die Erkrankung sich vertiefen. Online-Kurse bieten insbesondere für diese Zeit eine gute Alternative und können nun auch auf Rezept verordnet werden.

Das DVG

Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist in Deutschland Ende des Jahres 2019 in Kraft getreten. Es ermöglicht Patient*innen, Gesundheitsangebote digital und flexibel in Anspruch zu nehmen. Hierbei spielen insbesondere vier Bereiche eine Rolle. 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Zum Einen hat es das Gesetz möglich gemacht, dass digitale Gesundheitsanwendungen in die gesundheitliche Regelversorgung eingehen. Das bedeutet, dass Medizinprodukte, die digital genutzt werden können, von Ärzt*innen auf Rezept verordnet werden können.

Telemedizin 

Hierfür ist insbesondere das Angebot der Telemedizin von Bedeutung. Denn auch Ärzt*innenbesuche können nun digital abgewickelt werden. Über einen Telemedizinabieter können Patient*innen sich einen Termin vereinbaren. Dieser findet dann über eine Videosprechstunde statt, Rezepte werden ebenso online verordnet. 

eRezept

Diese eRezepte sind dann in der jeweiligen App des Telemedizinanbieters abrufbar und können entweder vor Ort in Partnerapotheken oder online, eingelöst werden.

Digitale Patient*innenakte 

Zudem haben Patient*innen über eine digitale Patient*innenakte nun die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten digital zu sammeln. Diese Patient*innenakte dient lediglich der persönlichen Speicherung und gehört auch den Patient*innen selbst, nicht den Ärzt*innen.

Änderungen in der Psychotherapie durch das DVG

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde es möglich, sich psychologische Online-Kurse ebenso durch Ärzt*innen verordnen zu lassen, wie klassische Psychotherapie. Somit wird auch das Online-Angebot von der Krankenkasse gedeckt. Für viele Betroffene von psychischen Belastungen ist das eine enorme Erleichterung, da Online-Kurse somit den gleichen Stellenwert erreichen wie klassische Therapie-Angebote. Die langen Wartezeiten auf Therapieplätze können so problemlos überbrückt werden oder sogar ganz wegfallen. Das Rezept kann man bei der Krankenkasse einreichen, erhält einen Code und kann mit diesem die  digitale Gesundheitsanwendung aktivieren.

Welchen Vorteil haben Patient*innen

Die Neuerungen und die Digitalisierung des Gesundheitssystems bieten für Patient*innen erhebliche Vorteile. Insbesondere der Bereich der Psychotherapie, der bisher von langen Wartezeiten und nicht ausreichender Verfügbarkeit geprägt war, hat somit die Möglichkeit sich zu revolutionieren. Oft scheuen Patient*innen den Gang zum*r Ärzt*in. Aus Angst vor Stigmatisierung oder Unverständnis, manchmal aus Scham. Wenn sie den Schritt wagen, warten sie nach einer Diagnose dennoch oft lange auf einen Therapieplatz. Durch das DVG findet Psychotherapie nun ganz einfach in den eigenen vier Wänden statt, ganz ohne Wartezeit. 

Was ändert das Digitale-Versorgung-Gesetz bei Selfapy?

Auch der Depressions-Kurs, der Kurs bei Generalisierter Angststörung sowie der Kurs bei Panik von Selfapy können nun von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden, wodurch die Kurskosten durch alle gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Um eine Verordnung für den Kurs zu erhalten, vereinbare einfach einen Termin bei deiner*m Ärzt*in oder Psychotherapeut*in. Alternativ kannst du auch das Angebot der Telemedizin in Anspruch nehmen. Ein möglicher Anbieter für Telemedizin ist TeleClinic, zudem arbeitet Selfapy derzeit an einer Zusammenarbeit mit Kry und Zava. Anschließend reichst du das Rezept bei deiner Krankenkasse ein. Du erhältst einen Freischaltcode und mit diesem kannst du dich auf unserer Website für deinen kostenfreien Kurs anmelden.

Ein Artikel von

Felicitas Eva Lindner Redakteurin · Journalismus M.A. | Psychologie B.Sc. | Psychologie M.Sc.

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Quellenangaben

  1. apotheken-umschau.de (o.J.). E-Rezept: Digitale Verordnungen. Online verfügbar unter https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/E-Rezept-Digitale-Verordnungen-556987.html [21.01.21].
  2. BfArM (o.J.). Digitale Gesundheitsanwendungen. Online verfügbar unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/DVG/_node.html [21.01.21].
  3. bundesaerztekammer. de (o.J.). Telemedizin. Online verfügbar unter https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/telemedizin/ [21.01.21].
  4. bundesgesundheitsministerium.de (o.J.). Ärzte sollen Apps verschreiben können. Online verfügbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html [21.01.21].

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